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NEUE KONSULARISCHE HINWEISE
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Die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Côte d’Ivoire teilt ihren Besucherinnen und Besuchern mit, dass für einen Visumantrag bzw. für eine Passverlängerung und einen Passersatz folgende Unterlagen ab dem 1. Februar 2007 erforderlich sind.
I/ Visum
 
1. Ein Pass, der mindestens 6 Monate nach Ablauf des beantragten Visums noch gültig ist;
 
2. Zwei (2) Visumsantragsformulare, die vom Antragsteller selbst richtig ausgefüllt und unterschrieben werden (Fotokopien sind nicht erlaubt ); Fehler, Überschriebenes, Übersehenes und unübereinstimmende Unterschrift führen zur Ablehnung des Antrags;
 
3. Zwei (2) neue Passbilder, die weniger als 6 Monate alt sind (Fotokopien von Bildern und/ oder gescannte Bilder sind nicht erlaubt);
 
4. Ein Einladungsbrief des in der  Côte d’Ivoire lebenden Bekannten, in dem unbedingt  Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer sowie der Grund der Einladung stehen;
 
5. Eine Bestätigung der Buchung des Flugtickets;
 
6. Eine fixe Zimmerreservierung in einem Hotel oder eine Unterbringungsbescheinigung, die im Rathaus des Wohnortes des in der  Côte d’Ivoire lebenden Bekannten zu beglaubigen ist, oder weiters eine Bestätigung, dass der Bekannte tatsächlich in der  Côte d’Ivoire lebt (Vorlage des Bewohnerausweises, Bankkonto, Rechnung des ivorischen Wasserbetriebs SODECI, Strombetriebs (CIE) oder des Telefonbetriebs (CITELCOM);
 
7. Der Beweis, dass der Antragsteller in Deutschland, Polen, der Slowakei, der Tschechischen Republik, Österreich oder Ungarn lebt.
 
8. Eine Krankenversicherung, die für die Gesamtdauer des Aufenthaltes in der Côte d’Ivoire gültig ist.
 
9. Für die Einreise in die Cote d’Ivoire sind Impfungen gegen Cholera, Gelbfieber und Hepatitis B erforderlich.

10. Außer oben genannter Unterlagen sind für minderjährige Kinder nachstehende Unterlagen beizufügen: entweder eine beglaubigte Genehmigung beider Eltern (wenn das Kind alleine reist), oder eine von einem der beiden Eltern (wenn das Kind mit einem der Eltern reist), oder auch eine eines erziehungsberechtigten Vertreters des Kindes;

- Die ivorische Geburtsurkunde (wenn das Kind in der  Côte d’Ivoire geboren wurde) oder die internationale Geburtsurkunde (wenn das Kind außerhalb der Côte d’Ivoire zur Welt gekommen ist);

- Eine Kopie der Vormundschaftsbescheinigung für den erziehungsberechtigten Vertreter des Kindes;
 
11. Jede Vollmacht für den Visumantrag durch Dritte sollte im Rathaus des Wohnsitzes des Auftraggebers beglaubigt werden;
 
12. Bürger der nachstehenden Länder haben folgende Kanzleigebühren zu entrichten:
. Deutschland: 60 Euro für eine Einreise, 70 Euro für mehrere Einreisen in die Côte d’Ivoire;
. Großbritannien und Nordirland: 60 Euro für eine Einreise, 90 Euro für mehrere Einreisen;
. USA: 80 Euro für eine Einreise, 160 Euro für mehrere Einreisen;
. Kanada: 60 Euro für eine Einreise, 100 Euro für mehrere Einreisen;
. Andere Länder: 60 Euro für eine Einreise, 120 Euro für mehrere Einreisen.
 
Hier muß darauf hingewiesen werden, dass die Gebühren bar zu bezahlen sind.

* Diplomatisches Visum

. Eine Verbalnote für die Inhaber eines Diplomaten und Dienstpasses;

. Zwei (2) Visumsantragsformulare, die vom Antragsteller selbst richtig ausgefüllt und unterschrieben werden (Fotokopien sind nicht erlaubt, Fehler, Überschriebenes, Übersehens und unübereinstimmende Unterschrift führen zur Ablehnung des Antrags;

. Zwei (2) neue Passbilder, die weniger als 6 Monate alt sind (Fotokopien von Bildern und/oder gescannte Bilder sind nicht erlaubt).
 
 
II. Passverlängerung
 
.Der Reisepass im Original;
. 30 Euro für die Gebühr
. Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes, wenn der Verlängerungsantrag von den Eltern gestellt wird;
. Eine im Rathaus des Wohnsitzes beglaubigte Vollmacht, wenn der Antrag von einem  Dritten gestellt wird.
 
 
III. Ausstellung eines Passersatzes
 
. Ein handgeschriebener und vom Betroffenen unterschriebener Antrag, der an den Herrn Botschafter zu schicken ist;
. Anmeldung des Passverlusts
.Eine feste Buchung des Flugtickets
. Zwei (2) Passbilder (Fotokopien oder gescannte Bilder sind ausgeschlossen);
.  50 Euro Gebühren
 
Der oder die Betroffene soll  persönlich bei der Botschaft vorstellig werden.
 
 
 
Öffnungstage bzw. Öffnungszeiten der Konsularabteilung
 
Die Konsularabteilung hat  am Montag, Mittwoch und Donnerstag jeweils von
9 bis 12 Uhr  für Sie geöffnet
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